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27.06.2024

IVD zum heutigen Beschluss des EU-Parlaments zur Gebäuderichtlinie: „Europa muss Rücksicht auf Lebensrealität nehmen“

Aus Brüssel droht vielen Hauseigentümern ein „Kostenhammer“, sollte sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Europäischen Gebäuderichtlinie die radikale Position des Europäischen Parlaments durchsetzen, warnt der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer. Demnach droht ein umfangreicher Sanierungszwang. In Deutschland wären davon überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen – rund 40 Prozent der 16 Mio. Eigenheime sind kaum saniert und befinden sich jetzt noch in den Energieklassen G und H.

 

Der IVD mahnt nun, mit den Vorschriften der EU-Gebäuderichtlinie Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder kleinerer Mehrfamilienhäuser nicht zu überfordern. „Wir setzen uns für einen emissionsfreien Gebäudebestand ein, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. „Die Politik muss aber bei der Festlegung von Sanierungspflichten ausreichend auf die Realitäten Rücksicht nehmen. Baumaterial und technische Anlagen sind knapp und teuer geworden, Personal nicht immer verfügbar. Nicht nur Geringverdiener, auch die meisten Menschen mit mittleren Einkünften haben nicht genug Erspartes für eine umfassende Sanierung ihres Wohneigentums innerhalb so kurzer Fristen. Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen ist hinsichtlich Eigenkapital und Bonität anspruchsvoller geworden. Lebensältere können sich eine Finanzierung nicht mehr ohne weiteres leisten oder erhalten erst gar keine Zusage mehr. Es gibt zwar hohe Zuschüsse. So wird seitens des Bundes für eine Luft-Wärmepumpe ein Zuschuss von 25 Prozent der Kosten gewährt. Bei Kosten von 30.000 Euro relativiert sich das aber wieder, zumal erst einmal 100 Prozent vorgestreckt werden müssen.“

 

Gegenvorschlag des EU-Rates aufgreifen

Der IVD plädiert dafür, im nun folgenden Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat zum Vorschlag des Europäischen Rates zurückzukehren, wonach eine Sanierungspflicht für Wohnhäuser bis zehn Einheiten erst einsetzt, wenn das Gebäude seinen Eigentümer wechselt. Der neue Eigentümer müsste dann innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf energetisch sanieren. „Ein vernünftiger Lösungsansatz, weil der neue Eigentümer weiß, worauf er sich beim Erwerb der Immobilie einlässt“, sagt Schick.

Quelle: IVD zum heutigen Beschluss des EU-Parlaments zur Gebäuderichtlinie: „Europa muss Rücksicht auf Lebensrealität nehmen“ | IVD

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